R E G L E M E N T
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(Änderungen
zum Vorjahr sowie bedeutsame Hinweise sind
jeweils farblich oder fettgedruckt hervorgehoben)
Ausschreibung:
I.
Rennzulassung erhalten Fahrzeuge bei Erfüllen folgender baulicher
Voraussetzungen:
-
Mofas
(keine Mofaroller oder Mokick) mit einer gültigen Betriebserlaubnis (oder
einer amtlichen Zweitschrift) bis Baujahr 1990 (und älter, z.B. Bj. 1983)
-
Eine
Auspuffanlage muss montiert sein, die Lautstärke beträgt max. 85 dB/A (Fahrgeräusch, das entspricht max. 105 dB/A Standgeräusch
bei Volllast gem. TÜV- Abnahme)
-
Die
Bremsanlage (2-Kreis-System) muss technisch einwandfrei funktionieren. Die Rücktrittbremse
muss
bauartbedingt (wie original vorgesehen) bedienbar sein.
-
Die
Höchstgeschwindigkeit beträgt max.
50 km/h.
-
Der
zulässige Hubraum von max.
50 ccm wird
beim Einchecken (TÜV-Abnahme) geprüft.
-
Max. 3-Gang-Handschaltung oder Automatikgetriebe sind erlaubt, jedoch keine
Rückbauten von 6-/ 5- oder 4-Gang auf
3-Gang-Handschaltung. Fußschaltungen sind nicht erlaubt (auch keine
Sonderumbauten auf Handschaltung).
-
Feststehende
Fußrasten sind nicht erlaubt. Die Armlänge der Drehkurbeln muss mindestens
120 mm betragen.
-
Das
Starten des Motors muss über die Pedale erfolgen. Die Drehung der Pedale um
360 Grad muss möglich sein.
-
Alle
Umbauarbeiten müssen einer TÜV-Abnahme standhalten. Schweißnähte und
Arbeiten an Rahmen und Fahrgestell sind besonders zu beachten. Verletzende
Teile dürfen nicht montiert werden.
-
Rahmen:
Erlaubt sind Arbeiten am Lenkkopflager, an der Schwinge und Stoßdämpferaufnahme;
mindestens 70% des Original-Hauptrahmens müssen noch vorhanden sein
(Typenschild und Fahrgestellnummer müssen fest angebracht sein).
-
Chiptuning
bzw. eine Fernsteuerung der Zündung per Funk ist untersagt. Rennzulassung
erhält nur noch herkömmliche Unterbrecherzündungen;
der Einsatz kontaktloser Zündungen ist nicht (mehr) erlaubt (Schaubild
Link!). Bei
Zuwiderhandlung die erfolgt die sofortige Disqualifikation!
Beim Eintüven muss die Zündung einsehbar sein (ohne
Deckel)!
Nach den Prüfstandabnahme wird durch ein Teammitglied der
Zündungsdeckel und Transponder montiert.
-
Motorreparaturen
sind erlaubt, jedoch kein Motorwechsel: Die Farbmarkierung zwischen Motor und Zylinder muss jederzeit erkennbar
sein, Zylinderwechsel sind der Rennleitung (Neuabnahme) anzuzeigen,
ansonsten Disqualifikation!
-
Die
Startnummer (Ø 12 cm) ist am
Fahrzeug vorne (anstelle des Frontscheinwerfers), links und rechts gut
erkennbar anzubringen und während des Rennens sauber zu halten; die
Startnummern werden noch gesondert bekannt gegeben.
-
Für
Fahrzeuge, welche die TÜV-Abnahme (Auflagen gem. Ziff. 1.-13.) beim ersten
Mal nicht bestehen, müssen für jeden weiteren Versuch der Prüfung 5,--
Euro bezahlt werden. Die ent-stehenden Einnahmen werden vom Veranstalter
einem guten Zweck zugeführt.
-
Ausnahmslose
Disqualifikation bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der zulässigen 50
km/h. Dabei ist zu beachten, dass sich die beim Einchecken gemessene
Geschwindigkeit technisch bedingt üblicherweise im Laufe des Rennens erhöht!
-
Rundenabzug
bei
-
Fahren
gegen die Fahrtrichtung in der Boxengasse (auch wenn in der Boxengasse
von oben/unten oder seitlich durch die Streckenabsperrung ein- und
ausgefahren wird),
-
Überschreitung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse von 10 km/h,
-
Fahrerwechsel
auf der Rennstrecke,
-
rücksichtslosem
Fahren (wenn andere Rennteilnehmer dadurch behindert oder unfair
attackiert werden).
Das
Strafmass wird dabei im Einzelfall durch die Rennleitung festgelegt. Die
einzelnen Rennteams sind dazu angehalten, Verfehlungen anderer der
Rennleitung anzuzeigen bzw. entsprechend Protest einzulegen.
-
Gemessene
Runden, die ohne Motorkraft erzielt werden, werden ausnahmslos gestrichen.
-
Das
Verlassen der ausgewiesenen Rennstrecke, um dadurch schnellere Rundenzeiten
zu erzielen, führt zur sofortigen Disqualifikation.
-
Wer
den Anweisungen der Rennleitung und der Streckenposten nicht Folge leistet,
hat mit einer
konsequenten
Ahndung zu rechnen.
-
Ein
detaillierter Ahndungskatalog wird beim Einchecken an die Fahrer ausgegeben.
Rundenabzüge
erfolgen am Ende des jeweiligen Renntages.
II.
Teilnahmevoraussetzungen für den/die Fahrer/-innen:
Der/die Fahrer/in
- ist
im Besitz einer Mofa-Fahrerlaubnis oder kann seine Berechtigung zum Betrieb
eines Mofas nachweisen. Gültige Führerscheine und Personalausweise sind
beim Einchecken vorzuzeigen;
- muss
das Formular ’Haftungsausschluss für den Veranstalter’ (bei Minderjährigen
ist dies durch die Erziehungsberechtigten zu genehmigen) unterschrieben bis
spätestens Samstag, 7.00 Uhr, bei der Rennleitung abgegeben haben
(ansonsten wird die Teilnahme verweigert);
- ist
zum Tragen von Helm und Rennschutzkleidung (Brustpanzer,
Protektoren) verpflichtet (z.B. Fahrten mit
freiem Oberkörper werden nicht zugelassen);
- muss
nüchtern sein (keine Drogen, kein Alkohol);
- muss
den Anweisungen des Veranstalters strikt Folge leisten;
- muss
bei der Anreise Eintrittsgeld zahlen, welches ihm mit Ausgabe der Fahrerbänder
beim Einchecken wieder ausbezahlt wird. Das persönliche Erscheinen eines
jeden Fahrers beim Einchecken ist Voraussetzung!
III.
Organisatorische Hinweise
-
Alle Fahrzeuge müssen am Freitag nach der TÜV-Abnahme
sowie am Samstag unmittelbar nach Rennende beim Veranstalter abgegeben werden
und werden unter Verschluss genommen.
-
Die Fahrzeuge werden jeweils 5 Min. vor Rennbeginn
an die Teams ausgehändigt.
-
Eine Reparatur
der Fahrzeuge darf nur während
des Rennens und ausschließlich im Fahrerlager erfolgen (es werden keine
Reparaturzeiten außerhalb des Rennens gewährt).
-
Die Betankung der Fahrzeuge darf ausschließlich an
einem vom Veranstalter geschaffenen Tankplatzes erfolgen. Bei Zuwiderhandlung
erfolgt die sofortige Disqualifizierung.
-
Je Rennteam können bis zu 3 Fahrer angemeldet
werden. Nach dem Einchecken ist eine Nachbenennung von Fahrern nicht mehr möglich.
-
Die Startgebühr je Team beträgt
99 €. In der Startgebühr ist der Eintritt für bis zu 3 Fahrer/
-innen enthalten.
-
Der Weiterverkauf einer Starterlaubnis ist
verboten.
-
Alle Fahrzeuge dürfen nur über die dafür
vorgesehenen Ein- und Ausfahrten in die Rennstrecke einfahren oder sie
verlassen.
-
Beim Einfahren in die Boxengasse,
muss vom Fahrer/
Fahrerin die linke Hand gehoben werden, um die Einfahrt in die Boxengasse gegenüber
den anderen Teilnehmern zu signalisieren.
-
Beim
Fahren in der Boxengasse ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h
erlaubt.
-
Das
Betreten der Rennstrecke und der Boxengasse ist außer für den jeweiligen
Fahrer/der Fahrerin strengstens verboten, bei Zuwiderhandlung erfolgt
Rennabbruch.
-
Jedes
Rennteam muss bei der TÜV-Abnahme einen funktionstüchtigen Feuerlöscher (mit der Startnummer markiert) vorzeigen.
Der
Feuerlöscher muss während des Rennens griffbereit im Mechanikerzelt bereit
gehalten werden.
-
Alle
Fahrzeuge, welche die TÜV-Abnahme nicht erfolgreich passieren oder die
disqualifiziert wurden, werden vom Veranstalter bis zum Rennende unter Verschluss
gehalten, damit davon keine zusätzlichen Gefahren für die Zuschauer ausgehen.
-
Der
Veranstalter hat das Recht, Stichproben durchzuführen (Geschwindigkeit, Lautstärke,
...); ein Anspruch auf Nachtrag der dadurch entstandene Fehlzeiten besteht
nicht.
-
Auf
dem gesamten Festgelände (Zuschauerbereich) ist der Betrieb motorisierter
Fahrzeuge unzulässig à Unfallschutz
der Zuschauer und Teammitglieder! Bei Zuwiderhandlung wird das
Fahrzeug
bis zum Veranstaltungsende konfisziert.
-
Für
den Transponder wird bei der Anmeldung eine Kaution von 50,00 €
eingefordert. Der Transponder muss von jedem Team selbst an der Rennmaschine
(nach Vorgabe) angebracht werden.
Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders ist vom Rennteam eine Entschädigung
i.H.v. 300,00 € zu zahlen.
-
Jedem
Team wird vom Veranstalter ein Boxenplatz zugewiesen. Wünsche bzgl.
Boxennachbarschaft können bis spätestens 15.05.2010 (Eingang) berücksichtigt
werden.
-
Jedes
Team hat einen Pavillon (3 x 3 Meter) auf dem ausgewiesenen
Platz in der Boxengasse aufzustellen. Der Pavillon wird vom Veranstalter nicht
bereitgestellt, sondern muss selbst vom Team mitgebracht werden!
-
Jedes
Team muss seinen Platz in der Boxengasse so sicher gestalten, dass davon keine
Unfallgefahr ausgeht (keine Aussichtstürme, Containeraufbauten, Werbegerüste
o.ä...).
-
In
Boxengasse, Fahrerlager und Campingplatz ist ab 23.00 Uhr Nachtruhe angesagt (Platzverweis kann durch den Veranstalter angeordnet werden).
-
Die
Kaution für Müllbeseitigung beträgt 50,00 € und wird vom
Veranstalter bei Missachtung bis zur
vollständigen Säuberung des ausgewiesenen Platzes einbehalten.
-
Das
Befahren der Rennstrecke ist nur mit den für das Rennen zugelassenen Fahrzeugen
in den vom Veranstalter festgelegten Zeiten für das Rennen bzw. Probefahrten
erlaubt. Dies gilt auch nach dem
Rennen am Sonntag. Bei
Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge vom Veranstalter beschlagnahmt und unter
Verschluss genommen. Es kann auch die Starterlaubnis für das Folgejahr
verweigert werden.
-
Durch
die Rennteams kann bis 1 Stunde vor Rennende gegen eine Gebühr von 30,00 €
bei der Rennleitung ein schriftlicher Protest eingelegt werden. Erweist
sich der Protest als berechtigt, wird
das Geld an das Team zurückerstattet.
-
Voraussetzung
für die Wertung als Siegerfahrzeug (Erst- bis Drittplatzierung) ist,
dass das
Fahrzeug bei Rennende (Abwinken) die Ziellinie mit Motorkraft überquert und
der Reglementprüfung (volle Funktionsfähigkeit für den Abschlusscheck) standhält.
-
Von
Mittwoch den 11.08. bis Montag 16.08. dürfen nur teilnehmende Rennmofas die
Rennstrecke befahren. Alle anderen Fahrzeuge ist es untersagt die Strecke zu
benutzen. Bei wieder Handlung wird das
Fahrzeug
bis zum Veranstaltungsende konfisziert.
IV.
Ortsbeschreibung:
Die Veranstaltung findet auf einer
landwirtschaftlichen Nutzfläche statt. In die Rennstrecke werden ein Schlammloch
und weitere Schikanen installiert.
Jedes Team erhält einen Standplatz in der
Boxengasse. Für Mitreisende wird ein Campingplatz ausgewiesen (Fahrzeuge,
Zelte, Wohnwagen, ...)
Für Essen und Getränke ist durch den
Veranstalter gesorgt.
Dusch- und WC-Container sind in Festzeltnähe
aufgestellt, zusätzlich stehen an der Rennstrecke verteilt mehrere WC-Boxen
bereit.
V.
Anfahrt:
- Bundesautobahn
A9 Nürnberg-Berlin, Abfahrt Pegnitz: B470 Richtung Weiden bis nach Eschenbach i.d. Opf.
- Bundesautobahn
A93 Regensburg-Weiden, Abfahrt Weiden West: B 470 Richtung Eschenbach i.d. Opf. Ab Eschenbach/Opf. ist den
Wegweisern nach Speinshart/Barbaraberg zu folgen.
Haltet
euch bereit - in Kürze erfolgt die Freischaltung für eure
Anmeldung zum XIV. Original-24 Std.-Mofarennen
von Speinshart vom 13. bis 15. August 2010!
Auf eure
Teilnahme sowie ein hart, knallhartes Rennwochenende freuen sich die
Weekend
Warriors e.V.
Speinshart/Opf.
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