R E G L E M E N T    2 0 1 0

(Änderungen zum Vorjahr sowie bedeutsame Hinweise sind jeweils farblich oder fettgedruckt hervorgehoben)

   

Ausschreibung:

I. Rennzulassung erhalten Fahrzeuge bei Erfüllen folgender baulicher Voraussetzungen:

  1. Mofas (keine Mofaroller oder Mokick) mit einer gültigen Betriebserlaubnis (oder einer amtlichen Zweitschrift) bis Baujahr 1990 (und älter, z.B. Bj. 1983)

  2. Eine Auspuffanlage muss montiert sein, die Lautstärke beträgt max. 85 dB/A (Fahrgeräusch, das entspricht max. 105 dB/A Standgeräusch bei Volllast gem. TÜV- Abnahme)

  3. Die Bremsanlage (2-Kreis-System) muss technisch einwandfrei funktionieren. Die Rücktrittbremse muss bauartbedingt (wie original vorgesehen) bedienbar sein.

  4. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 50 km/h

  5. Der zulässige Hubraum von max. 50 ccm wird beim Einchecken (TÜV-Abnahme) geprüft. 

  6. Max. 3-Gang-Handschaltung oder Automatikgetriebe sind erlaubt, jedoch keine Rückbauten von 6-/ 5- oder 4-Gang auf 3-Gang-Handschaltung. Fußschaltungen sind nicht erlaubt (auch keine Sonderumbauten auf Handschaltung).

  7.  Feststehende Fußrasten sind nicht erlaubt. Die Armlänge der Drehkurbeln muss mindestens 120 mm betragen.

  8. Das Starten des Motors muss über die Pedale erfolgen. Die Drehung der Pedale um 360 Grad muss möglich sein. 

  9. Alle Umbauarbeiten müssen einer TÜV-Abnahme standhalten. Schweißnähte und Arbeiten an Rahmen und Fahrgestell sind besonders zu beachten. Verletzende Teile dürfen nicht montiert werden.

  10. Rahmen: Erlaubt sind Arbeiten am Lenkkopflager, an der Schwinge und Stoßdämpferaufnahme; mindestens 70% des Original-Hauptrahmens müssen noch vorhanden sein (Typenschild und Fahrgestellnummer müssen fest angebracht sein).

  11. Chiptuning bzw. eine Fernsteuerung der Zündung per Funk ist untersagt. Rennzulassung erhält nur noch herkömmliche Unterbrecherzündungen; der Einsatz kontaktloser Zündungen ist nicht (mehr) erlaubt (Schaubild Link!). Bei Zuwiderhandlung die erfolgt die sofortige Disqualifikation!
    Beim Eintüven muss die Zündung einsehbar sein (ohne Deckel)! 
    Nach den Prüfstandabnahme wird durch ein Teammitglied der Zündungsdeckel und Transponder montiert.

  12.  Motorreparaturen sind erlaubt, jedoch kein Motorwechsel: Die Farbmarkierung zwischen Motor und Zylinder muss jederzeit erkennbar sein, Zylinderwechsel sind der Rennleitung (Neuabnahme) anzuzeigen, ansonsten Disqualifikation!

  13. Die Startnummer (Ø 12 cm) ist am Fahrzeug vorne (anstelle des Frontscheinwerfers), links und rechts gut erkennbar anzubringen und während des Rennens sauber zu halten; die Startnummern werden noch gesondert bekannt gegeben.

  14. Für Fahrzeuge, welche die TÜV-Abnahme (Auflagen gem. Ziff. 1.-13.) beim ersten Mal nicht bestehen, müssen für jeden weiteren Versuch der Prüfung 5,-- Euro bezahlt werden. Die ent-stehenden Einnahmen werden vom Veranstalter einem guten Zweck zugeführt. 

  15. Ausnahmslose Disqualifikation bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der zulässigen 50 km/h. Dabei ist zu beachten, dass sich die beim Einchecken gemessene Geschwindigkeit technisch bedingt üblicherweise im Laufe des Rennens erhöht!

  16. Rundenabzug bei 

    1. Fahren gegen die Fahrtrichtung in der Boxengasse (auch wenn in der Boxengasse von oben/unten oder seitlich durch die Streckenabsperrung ein- und ausgefahren wird),

    2. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse von 10 km/h,

    3. Fahrerwechsel auf der Rennstrecke,

    4. rücksichtslosem Fahren (wenn andere Rennteilnehmer dadurch behindert oder unfair attackiert werden).

    Das Strafmass wird dabei im Einzelfall durch die Rennleitung festgelegt. Die einzelnen Rennteams sind dazu angehalten, Verfehlungen anderer der Rennleitung anzuzeigen bzw. entsprechend Protest einzulegen.

  17. Gemessene Runden, die ohne Motorkraft erzielt werden, werden ausnahmslos gestrichen.

  18. Das Verlassen der ausgewiesenen Rennstrecke, um dadurch schnellere Rundenzeiten zu erzielen, führt zur sofortigen Disqualifikation.

  19. Wer den Anweisungen der Rennleitung und der Streckenposten nicht Folge leistet, hat mit  einer konsequenten Ahndung zu rechnen.

  20. Ein detaillierter Ahndungskatalog wird beim Einchecken an die Fahrer ausgegeben. Rundenabzüge erfolgen am Ende des jeweiligen Renntages.

II. Teilnahmevoraussetzungen für den/die Fahrer/-innen:

            Der/die Fahrer/in

  1. ist im Besitz einer Mofa-Fahrerlaubnis oder kann seine Berechtigung zum Betrieb eines Mofas nachweisen. Gültige Führerscheine und Personalausweise sind beim Einchecken vorzuzeigen;
  2. muss das Formular ’Haftungsausschluss für den Veranstalter’ (bei Minderjährigen ist dies durch die Erziehungsberechtigten zu genehmigen) unterschrieben bis spätestens Samstag, 7.00 Uhr, bei der Rennleitung abgegeben haben (ansonsten wird die Teilnahme verweigert);
  3. ist zum Tragen von Helm und Rennschutzkleidung (Brustpanzer, Protektoren) verpflichtet (z.B. Fahrten mit freiem Oberkörper werden  nicht zugelassen); 
  4. muss nüchtern sein (keine Drogen, kein Alkohol);
  5. muss den Anweisungen des Veranstalters strikt Folge leisten;
  6. muss bei der Anreise Eintrittsgeld zahlen, welches ihm mit Ausgabe der Fahrerbänder beim Einchecken wieder ausbezahlt wird. Das persönliche Erscheinen eines jeden Fahrers beim Einchecken ist Voraussetzung!

III. Organisatorische Hinweise

  1. Alle Fahrzeuge müssen am Freitag nach der TÜV-Abnahme sowie am Samstag unmittelbar nach Rennende beim Veranstalter abgegeben werden und werden unter Verschluss genommen.  

  2. Die Fahrzeuge werden jeweils 5 Min. vor Rennbeginn an die Teams ausgehändigt.  

  3. Eine Reparatur der Fahrzeuge darf nur während des Rennens und ausschließlich im Fahrerlager erfolgen (es werden keine Reparaturzeiten außerhalb des Rennens gewährt).  

  4. Die Betankung der Fahrzeuge darf ausschließlich an einem vom Veranstalter geschaffenen Tankplatzes erfolgen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige Disqualifizierung.  

  5. Je Rennteam können bis zu 3 Fahrer angemeldet werden. Nach dem Einchecken ist eine Nachbenennung von Fahrern nicht mehr möglich.  

  6. Die Startgebühr je Team beträgt  99 €. In der Startgebühr ist der Eintritt für bis zu 3 Fahrer/ -innen enthalten.

  7. Der Weiterverkauf einer Starterlaubnis ist verboten.  

  8. Alle Fahrzeuge dürfen nur über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausfahrten in die Rennstrecke einfahren oder sie verlassen.  

  9. Beim Einfahren in die Boxengasse, muss vom Fahrer/ Fahrerin die linke Hand gehoben werden, um die Einfahrt in die Boxengasse gegenüber den anderen Teilnehmern zu signalisieren.  

  10. Beim Fahren in der Boxengasse ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h erlaubt.  

  11. Das Betreten der Rennstrecke und der Boxengasse ist außer für den jeweiligen Fahrer/der Fahrerin strengstens verboten, bei Zuwiderhandlung erfolgt Rennabbruch.

  12. Jedes Rennteam muss bei der TÜV-Abnahme einen funktionstüchtigen Feuerlöscher (mit der Startnummer markiert) vorzeigen. Der Feuerlöscher muss während des Rennens griffbereit im Mechanikerzelt bereit gehalten werden. 

  13. Alle Fahrzeuge, welche die TÜV-Abnahme nicht erfolgreich passieren oder die disqualifiziert wurden, werden vom Veranstalter bis zum Rennende unter Verschluss gehalten, damit davon keine zusätzlichen Gefahren für die Zuschauer ausgehen.  

  14. Der Veranstalter hat das Recht, Stichproben durchzuführen (Geschwindigkeit, Lautstärke, ...); ein Anspruch auf Nachtrag der dadurch entstandene Fehlzeiten besteht nicht.  

  15. Auf dem gesamten Festgelände (Zuschauerbereich) ist der Betrieb motorisierter Fahrzeuge unzulässig à Unfallschutz der Zuschauer und Teammitglieder! Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug bis zum Veranstaltungsende konfisziert.

  16. Für den Transponder wird bei der Anmeldung eine Kaution von 50,00 € eingefordert. Der Transponder muss von jedem Team selbst an der Rennmaschine (nach Vorgabe) angebracht  werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders ist vom Rennteam eine Entschädigung i.H.v. 300,00 € zu zahlen.  

  17. Jedem Team wird vom Veranstalter ein Boxenplatz zugewiesen. Wünsche bzgl. Boxennachbarschaft können bis spätestens 15.05.2010 (Eingang) berücksichtigt werden.  

  18. Jedes Team hat einen Pavillon (3 x 3 Meter) auf dem ausgewiesenen Platz in der Boxengasse aufzustellen. Der Pavillon wird vom Veranstalter nicht bereitgestellt, sondern muss selbst vom Team mitgebracht werden!

  19. Jedes Team muss seinen Platz in der Boxengasse so sicher gestalten, dass davon keine Unfallgefahr ausgeht (keine Aussichtstürme, Containeraufbauten, Werbegerüste o.ä...).

  20. In Boxengasse, Fahrerlager und Campingplatz ist ab 23.00 Uhr Nachtruhe angesagt (Platzverweis kann durch den Veranstalter angeordnet werden).  

  21. Die Kaution für Müllbeseitigung beträgt 50,00 € und wird vom Veranstalter bei Missachtung bis zur vollständigen Säuberung des ausgewiesenen Platzes einbehalten.  

  22. Das Befahren der Rennstrecke ist nur mit den für das Rennen zugelassenen Fahrzeugen in den vom Veranstalter festgelegten Zeiten für das Rennen bzw. Probefahrten erlaubt. Dies gilt auch  nach dem Rennen am Sonntag.  Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge vom Veranstalter beschlagnahmt und unter Verschluss genommen. Es kann auch die Starterlaubnis für das Folgejahr verweigert werden.

  23. Durch die Rennteams kann bis 1 Stunde vor Rennende gegen eine Gebühr von 30,00 € bei der Rennleitung ein schriftlicher Protest eingelegt werden. Erweist sich der Protest als berechtigt,  wird das Geld an das Team zurückerstattet.  

  24. Voraussetzung für die Wertung als Siegerfahrzeug (Erst- bis Drittplatzierung) ist, dass das
    Fahrzeug bei Rennende (Abwinken) die Ziellinie mit Motorkraft überquert und der Reglementprüfung (volle Funktionsfähigkeit für den Abschlusscheck) standhält.  

  25. Von Mittwoch den 11.08. bis Montag 16.08. dürfen nur teilnehmende Rennmofas die Rennstrecke befahren. Alle anderen Fahrzeuge ist es untersagt die Strecke zu benutzen. Bei wieder Handlung wird das Fahrzeug bis zum Veranstaltungsende konfisziert. 

IV. Ortsbeschreibung:

Die Veranstaltung findet auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche statt. In die Rennstrecke werden ein Schlammloch  und weitere Schikanen installiert.
Jedes Team erhält einen Standplatz in der Boxengasse. Für Mitreisende wird ein Campingplatz ausgewiesen (Fahrzeuge, Zelte, Wohnwagen, ...)
Für Essen und Getränke ist durch den Veranstalter gesorgt.
Dusch- und WC-Container sind in Festzeltnähe aufgestellt, zusätzlich stehen an der Rennstrecke verteilt mehrere WC-Boxen bereit.

     V.   Anfahrt:

  1. Bundesautobahn A9 Nürnberg-Berlin, Abfahrt Pegnitz: B470 Richtung Weiden bis nach Eschenbach i.d. Opf.
  2. Bundesautobahn A93 Regensburg-Weiden, Abfahrt Weiden West: B 470 Richtung Eschenbach i.d. Opf. Ab Eschenbach/Opf. ist den Wegweisern nach Speinshart/Barbaraberg zu folgen.

Haltet euch bereit - in Kürze erfolgt die Freischaltung für eure
Anmeldung zum XIV. Original-24 Std.-Mofarennen von Speinshart vom 13. bis 15. August 2010!

Auf eure Teilnahme sowie ein hart, knallhartes Rennwochenende freuen sich die

Weekend Warriors e.V. Speinshart/Opf.

 

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